Neujahrsgeschenk für Mitarbeiter mit Holzkugelschreiber
Dieses kleine Neujahrsgeschenk aus Holz ist eine besondere Aufmerksamkeit zum Jahreswechsel und eignet sich wunderbar als Mitarbeitergeschenk, Kundengeschenk oder Geschenk für Geschäftspartner. Das Geschenkset verbindet eine dekorative Holzkarte mit einem passenden Holzkugelschreiber und vermittelt eine persönliche Botschaft für das neue Jahr.
Das Geschenkset enthält:
Holzkärtchen mit Neujahrsbotschaft
Auf dem ca. 23 x 6 cm großen Holzkärtchen ist der Spruch
„2026 ist geschrieben – aber den Stift für 2027 hast du selbst in der Hand. HAPPY NEW YEAR“
graviert.
Holzkugelschreiber
Der Kugelschreiber trägt die Aufschrift „Viel Glück“ sowie ein kleines Kleeblatt und passt damit perfekt als Glücksbringer zum Jahreswechsel.
Der Holzkugelschreiber wird direkt am Holzkärtchen befestigt. So entsteht ein kleines, liebevoll gestaltetes Geschenkset zum Jahreswechsel, das direkt überreicht werden kann.
Eine schöne Aufmerksamkeit zum Jahreswechsel
Ob als kleines Geschenk für Mitarbeiter, Dankeschön für Kunden, Aufmerksamkeit für Geschäftspartner oder als persönlicher Neujahrsgruß – dieses Holz-Geschenkset ist eine charmante Möglichkeit, jemandem zum neuen Jahr Glück zu wünschen.
Die Kombination aus Holzkarte, graviertem Spruch und Holzkugelschreiber macht das Geschenk besonders passend für Unternehmen, Büros und Teams, die ihren Mitarbeitern oder Geschäftskontakten eine kleine persönliche Freude bereiten möchten.
Details:
- Geschenkset aus Holz
- gravierte Holzkarte: ca. 23 x 6 cm
- Holzkugelschreiber mit „Viel Glück“ und Kleeblatt
- Kugelschreiber an der Holzkarte befestigt
- ideal als kleines Neujahrsgeschenk
- geeignet als Mitarbeitergeschenk,
- Kundengeschenk und Geschenk für Geschäftspartner
- persönlicher Glücksgruß zum Jahreswechsel
Ein kleines Geschenk mit einer schönen Botschaft:
Das alte Jahr ist geschrieben – die Zukunft hältst du selbst in der Hand.
Hinweis zur Umsatzsteuer:
Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise (ggf. zzgl. Versandkosten). Umsatzsteuer fällt aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. Paragraph 19 UStG nicht an.